Unterverbriefung"In Spanien ist es üblich, einen Teil des Kaufpreises für eine Immobilie an der Steuer vorbei laufen zu lassen". Das hört man immer wieder, es trifft auch zu, das heißt aber noch lange nicht, dass es legal wäre. Im Gegensatz zum deutschen Recht bewirkt die Unterverbriefung nicht die Nichtigkeit des Kaufvertrages, die Steuervermeidung ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die allerdings im Falle des Erwischens teuer werden kann. Noch teurer wird es, wenn eine zu 50% schwarz gekaufte Immobilie wieder verkauft werden soll, der Käufer aber kein Schwarzgeld hat und sein weißes Geld nicht in schwarzes verwandeln will. Meist scheitert dann der Verkauf oder aber der Verkäufer muss den damals schwarz bezahlten Teil des Kaufpreises nun als Gewinn versteuern. (siehe auch Steuern). |
Neue Blog EinträgePatientenverfügung Mit meinem Geld kann ich machen, was ich will! Bargeldkontrolle kommt zurück Plus Valía Steuer bei Immobilienverkäufen LoginArchivLinksBDR Estudio Legal BDR Estudio Legal Palma, S.L. ist eine Kanzlei mit starker regionaler und internationaler Ausrichtung. Spanisch, catalán, englisch, französisch, deutsch und niederländisch sind Kanzleisprachen (American understood) Palma Property Auctions - Immobilien Versteigerung auf Mallorca |
