Steuer bei ImmobilienverkäufenBisher war es so, dass bei Immobilienverkäufen von Nichtresidenten vom Kaufer 5% des Kaufpreises einbehalten und an den spanischen Fiskus als Vorsteuer abgeführt wurde. Daran hat sich an sich nichts geändert, allerdings wurde die Vorsteuer im Einkommensteuergesetz für 2006 auf 3% abgesenkt. Die Bezeichnung "Vorsteuer" sagt es ja schon: Damit ist es nicht getan, denn zum nächstfolgenden Einkommensteuertermin musste bisher der Verkäufer seinen erzielten Gewinn mit 35 % abzüglich des als Vorsteuer bereits bezahlten Betrages versteuern. Das wirklich Neue ist, dass dieser Steuersatz nun auf 18% abgesenkt wurde, womit die Ungleichbehandlung zwischen Verkäufern mit Steuerwohnsitz in Spanien und denen, die diesen im Ausland haben, aufgehoben wurde. Kommentar schreiben
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