KaufenWer auf Mallorca eine Immobilie kaufen möchte, sollte die folgenden Hauptunterschiede zum deutschen Recht kennen: Es gibt keine Formvorschrift für den Kaufvertrag über unbewegliche Sachen. Das Eigentum geht mit Abschluss des (formlosen) Kaufvertrages (contrato de compra-venta) über. Die Eintragung ins Grundbuch (registro de la propiedad) hat keine Rechtswirkung für den Vertrag. Wohl aber hat sie deklaratorische Wirkung, d.h. der Eigentumswechsel wird publiziert und wirkt damit auch gegen Dritte. Im Normalfall wird zunächst ein privatschriftlicher Kaufvertrag geschlossen, in dem neben der Definition des Kaufgegenstandes auch dessen Preis und sonstige Absprachen, die den Eigentumswechsel nicht unmittelbar betreffen, festgehalten werden. Später wird ein notarieller Kaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag kann nach Bezahlung der Steuern und übrigen Gebühren im Grundbuch eingetragen werden.
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