Gleichgeschlechtliche EheIn Spanien gibt es die gleichgeschlechtliche Ehe. Das verführt immer wieder Ausländer, die zu Hause nur die eingetragene Lebensgemeinschaft kennen, dazu, hier vor den Standesbeamten zu treten. Aber Vorsicht: Art. 9 des spanischen BGB (Código Civil) sagt, dass sich das die Person betreffende Recht nach dem der Nationalität richtet. Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist daher für all diejenigen unwirksam, die nicht spanischer Nationalität sind und in deren Heimatländern ein solches Rechtsinstitut fehlt. Das könnte einem an sich egal sein, nur ist es eben so, dass die Liebe oft ein Verfallsdatum hat, und dann kann es bei der Scheidung zu Problemen kommen.
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