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Patientenverfügung Geschrieben am 18 Apr 2008 | 0 Kommentare Bisher galten deutsche Patientenverfügungen in Spanien nicht, weil hier Vollmachten und Verfügungen nur dann Gültigkeit haben, wenn der Vollmachtgeber im Moment, in dem von der Vollmacht Gebrauch gemacht wird, selbst geschäftsfähig sein muss, wass regelmässig dann nicht der Fall ist, wenn der Patient im Koma liegt. Nun kann man zum spanischen Notar gehen und ein "testamento vital" abfassen, idem man bestimmt, was mit einem im Krenkheitsfalle passieren soll und ganz besonders, was nicht passieren soll. Das Gute daran ist, dass man gleich auch noch eine Person seines Vertrauens bevollmächtigen kann, die dafür sorgt, dass der Wille des Patienten auch tatsächlich respektiert wird. Gültigkeit erlangt das "testamento vitalício" wenn es bei der Consellería de Salut eingetragen ist.
Bargeldkontrolle kommt zurück Geschrieben am 21 Feb 2007 | 0 Kommentare Viele erinnern sich noch: Zu Francos Zeiten und bis zum EU Beitritt Spaniens durfte man nur begrenzt Bargeld ins Land bringen. Wer mehr als den Gegenwert von 30.000 PTAS dabei hatte, musste das beim Grenzübertritt der Guardia Civil melden, sonst konnte man das Geld nicht bei der Bank einzahlen, ja man lief sogar Gefahr, dass es konfisziert wurde. Seit einigen Tagen gilt dieses Procedere wieder. Begründung: Kontroll des schwarzen Geldes. Als ob sich ausgerechnet Spanien plötzlich zum Garant für sauberes Geld aufschwänge! Nein der Grund liegt natürlich bei unserem Freund Dabbel Ju in Washington, der unter dem Prätext der Bekämpfung des internationalen Terrorismus immer ein wenig mehr den totalen Überwachungsstaat einführen will. Seine lieben Alliierten folgen ihm da brav. Bei allem Ärger, es ist ratsam, die Vortschrift zu beachten, denn wie gesagt, wenn's ganz schlimm kommt, kann das Geld weggenommen werden.
Plus Valía Geschrieben am 11 Jan 2007 | 0 Kommentare Die Plus Valía ist eine gemeindliche Steuer, die sich aus der Veränderung des Kathastyerwertes einer Immobilie seit dem letzten Eigentümerwechsel errechnet. Sie hat also nicht mit der Wertsteigerung der Immobilie am Markt zu tun. Zwar stand schon immer im Gesetz, dass diese Steuer vom Verkäufer zu bezahlen sei, allerdings war es auf den Balearen üblich, diese Steuerlast auf den Käufer anzuwälzen. Das geht nun nicht mehr, denn seit dem 1.1.07 gilt per Gesetz, dass der Verkäufer zu zahlen hat und anderweitige Absprachen unwirksam sind. Der Käufer ist daher gut beraten, wenn er sich vorher ausrechnen lässt, wie viel die Plus Valía ausmachen wird, und diesen Betrag beim Notar vom Verkäufer einfordert. Denn sollte, der Verkäufer die Zahlung der Plus Valía "vergessen" haftet die verkaufte Immobilie.
Erbschaftssteuer Geschrieben am 9 Jan 2007 | 0 Kommentare Die Regierung der Balearen hat ein altes Wahlversprechen wahr gemacht: Die Erbschaftssteuer wurde je nach Verwandschaftsgrad bis auf 1% abgesenkt. Die Zuständigkeit der Balearenregierung beschränkt sich allerdings nur auf solche Fälle, bei denen der Erblasser seinen ersten Wohnsitz auf den Balearen hatte. Sogenannte Nicht-Residenten müssen ihre Erbschaftssteuer nach wie vor beim zentralen Finanzamt in Madrid entrichten und dort gelten nach wie vor die zum Teil sehr hohen Steuersätze. Es ist daher sehr anzuraten, genau durchzurechnen, ob es nicht sinnvoll ist, sich auf den Balearen als Resident anzumelden. Allerdings Vorsicht: Wer hier Resident ist, also seinen ersten Wohnsitz auf den Balearen hat, der muss hier sein Welteinkommen versteuern.
Tourismus im eigenen Haus
Geschrieben am 20 Sep 2006 | 0 Kommentare Die Presse auf den Balearen berichtet, dass nur 56 % der Touristen, die auf die Inseln kommen, in Hotels übernachtet. Der Rest, immerhin 44 %, wohnt im eigenen Ferienhaus. So will es wenigstens die offizielle Version. Tatsächlich handelt es sich wohl bei etwa der Hälfte dieser 44 % um Vermietungen von Privathäusern. Dies ist nur in den aller seltensten Fällen genehmigt und somit legal. Es ist abzusehen, dass die Hoteliers darauf drängen werden, diese nicht genehmigte und nicht Steuern zahlende Konkurrenz auszuschalten. Wer dennoch damit fortfahren will, sein Häuschen wochenweise an Urlauber zu vermieten, ist gut beraten, sich danach zu erkundigen, ob sein Haus die Bedingungen erfüllt, um eine nunmehr mögliche Legalisierung des Geschäfts durchzuführen.
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