Bargeldkontrolle kommt zurückViele erinnern sich noch: Zu Francos Zeiten und bis zum EU Beitritt Spaniens durfte man nur begrenzt Bargeld ins Land bringen. Wer mehr als den Gegenwert von 30.000 PTAS dabei hatte, musste das beim Grenzübertritt der Guardia Civil melden, sonst konnte man das Geld nicht bei der Bank einzahlen, ja man lief sogar Gefahr, dass es konfisziert wurde. Seit einigen Tagen gilt dieses Procedere wieder. Begründung: Kontroll des schwarzen Geldes. Als ob sich ausgerechnet Spanien plötzlich zum Garant für sauberes Geld aufschwänge! Nein der Grund liegt natürlich bei unserem Freund Dabbel Ju in Washington, der unter dem Prätext der Bekämpfung des internationalen Terrorismus immer ein wenig mehr den totalen Überwachungsstaat einführen will. Seine lieben Alliierten folgen ihm da brav. Bei allem Ärger, es ist ratsam, die Vortschrift zu beachten, denn wie gesagt, wenn's ganz schlimm kommt, kann das Geld weggenommen werden. Die Beweislast, dass es sich dabei nicht um schmutziges Geld handelt, liegt beim "Schmuggler". In diesem Zusammenhang scheint es angebracht, daran zu erinnern, dass Bargeld ein legales Zahlungsmittel ist. Kommentar schreiben
|
Neue Blog EinträgePatientenverfügung Mit meinem Geld kann ich machen, was ich will! Bargeldkontrolle kommt zurück Plus Valía Steuer bei Immobilienverkäufen LoginArchivLinksBDR Estudio Legal BDR Estudio Legal Palma, S.L. ist eine Kanzlei mit starker regionaler und internationaler Ausrichtung. Spanisch, catalán, englisch, französisch, deutsch und niederländisch sind Kanzleisprachen (American understood) Palma Property Auctions - Immobilien Versteigerung auf Mallorca |
